Sind Impfungen sinnvoll?
Anhand dem Beispiel der Pockenimpfung soll dieser Frage nachgegangen werden.
Das älteste der uns heute bekannte Impfverfahren ist die Impfung gegen Pocken. Schon in alter Zeit hatten die Menschen beobachtet, dass Personen, die eine bestimmte Infektionskrankheit überstanden hatten nur selten ein zweites Mal daran erkrankten. Daher wurde versucht, diesen natürlichen Schutz auf künstlichem Wege zu erreichen. Heute weiß ich, dass bei diesen Versuchen folgenschwere Irrtümer vorgekommen sind. So waren viele der schrecklichen Pockenseuchenzüge vergangener Jahrhunderte nicht Folge unbekannter Aktivierung der Seuchenerreger, sondern sehr oft Ergebnisse ärztlicher Maßnahmen. Erst ale diese Versuche durch die Stadt- und Länderverordnungen verboten wurden, kamen die Pockenzüge zum Erlöschen.
Aus den Vorbemerkungen des Buches „Impfen, das Geschäft mit der Angst“ von Dr. med. G. Buchwald
Erfindung der Pockenimpfung
Am Ende des 18.Jahrhunderts erfand der englische Landarzt Edward Jenner ein Impfverfahren, von dem er behauptete, dass es einen Schutz vor der Pockenerkrankung biete.
Unter der englischen Landbevölkerung war der Glaube verbreitet, wer die leichte und harmlose Kuhpockenerkrankung überstanden hätte, könne nicht mehr an den echten Pocken erkranken. Jenner entnahm daher aus einem Melkerknoten von der Hand der Kuhmagd Sarah Nelmes Eiter und ritzte diesen in die Haut verschiedener Versuchspersonen ein. An den ritzstellen entstanden Eiterbläschen, aus denen Jenner Material zur Weiterführung der Impfreihen entnahm. Er entnahm aber auch Material direkt aus einer tierischen Kuhpockenblase. Anfangs hielt er die Impfreihen getrennt, später vermischte er tierischen und menschlichen Eiter. Auf diese Weise impfte er im Jahr 1790 seinen Sohn, als dieser etwa 10 Monate alt war. 1798 impfte er den damals 5 Jahre alten John Baker sowie eine Frau im 8. Schwangerschaftsmonat.
Die beiden Kinder und die schwangere Frau waren die ersten Schadensfälle seines Verfahrens. Bei Jenners Sohn blieb die geistige Weiterentwicklung nach der Impfung stehen, er starb als schwachsinniges Wesen im 21. Lebensjahr. Der 5jährige John Baker starb kurz nach der Impfung. Die während der Schwangerschaft geimpfte Frau verspürte am 23. Tag nach der Impfung keine Kindsbewegungen mehr, nach weiteren 12 Tagen wurde sie von einem toten Kind entbunden, dessen Haut mit pockenähnlichen Blasen bedeckt war. Schon damals wurden der Todesfall und die Totgeburt auf die Impfung zurückgeführt, während man aber noch nicht erkannte, dass auch das Schicksal von Jenners Sohn eine Impffolge war. Jenner verschickte seinen Impfstoff an die europäischen Fürstenhöfe und innerhalb von 18 Monaten hatte er fast 20 000 Portionen Lymphe ins Ausland verschickt.
Impfpflicht
Das Impfverfahren wurde nun von Pastoren, Hebammen, Friseuren und Ärzten nachgeahmt. Man forderte in Aufrufen und Zeitungsartikeln die Regierung zur Einführung gesetzlicher Pflichtimpfungen auf. Bereits 1807 führte in Deutschland als erstes Land Hessen eine gesetzliche Impfung ein, gefolgt von Bayern.
Zweifel
Am Ende seines Lebens erlebte Jenner eine große Pockenepidemie in England. Es stellte sich heraus, dass auch die von ihm oder mit seiner Methode Geimpften nicht vor den Pocken geschützt waren. Jenner soll am Ende seines Lebens von Zweifeln geplagt worden sein, ob er mit seinem Verfahren etwas Gutes oder nicht doch etwas Furchtbares geschaffen habe.
In Deutschland gibt es seit 1816 eine Pocken-Todesfall-Statistik, welche zeigt, dass die durchgeführten Impfungen keinen Einfluss auf die Höhe der Pocken-Todesfälle gehabt haben. Selbst bei Berücksichtigung des Bevölkerungsanstieges zeigt die Kurve dennoch zumindest nicht den versprochenen Rückgang. Das An- und Abschwellen der Pockenseuche war seit Jahrhunderten bekannt. Da allmählich immer mehr Menschen
an den Pocken starben, führte dies zur Forderung der Impfärzte, eine zweite Impfung zur Pflicht zu machen. Als es nun im Krieg 1870/71 zu großen Pockenausbrüchen kam, wurde dieses benutzt, um verstärkt die Einführung einer zweiten Impfung zu fordern. Mit dem sogenannten Reichsimpfgesetz vom Jahr 1874, in Kraft getreten 1875, wurde der Bevölkerung eine zweite Impfung im 12. Lebensjahr zur Pflicht gemacht.
Was war die Ursache dieser Pockenausbrüche im Jahr 1870/71? Fast die ganze Bevölkerung war doch gegen Pocken geimpft! Diese Ausbrüche gingen immer von den Lagern der französischen Kriegsgefangenen aus. Zwar waren auch die französischen Soldaten gegen Pocken geimpft, aber die hygienischen Verhältnisse in den Gefangenenlagern waren derartig dürftig, dass sich die Pockenseuche rasch ausbreitete und auf die deutsche Bevölkerung übersprang. Nach Beendigung des Krieges wurden die französischen Soldaten rasch in ihre Heimat zurückbefördert, und so waren die Jahre 1873 und 1874 Jahre eines beträchtlichen Rückganges sowohl der Pockenerkrankung als auch der Pocken- Todesfälle.

Die Abbildung zeigt eine Kurve aus dem Reichsgesundheitsamt. Wohl jeder Student und jeder junge Arzt hat diese Kurve mit Ehrfurcht betrachtet. Sie zeigt – bei oberflächlichem Hinsehen – den Erfolg der gesetzlichen Maßnahme: den Abfall der Pocken-Todesfälle nach Einführung gesetzlicher Impfungen. Betrachtet man die Kurve jedoch genauer, so wird offensichtlich, daß es sich um eine geschickte optische Täuschung handelt.

Zieht man die Kurve auseinander, wird offenbar, dass der Rückgang nichts mit der Einführung des Reichsimpfgesetzes zu tun gehabt haben kann. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. 4. 1875 hatten die Zahlen der Todesfälle das Vorkriegsniveau unterschritten.
Der Paragraph 1 des Reichsimpfgesetzes von 1884 lautete:
§ 1. Der Impfung mit Schutzpocken sollen unterzogen werden:
1. jedes Kind vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden
Kalenderjahres; …
Das heißt, bis zum zweiten Geburtstag waren bei uns alle Kinder geimpft. Nach den Bestimmungen des Reichsimpfgesetzes des Jahres 1875 erfolgte im 12. Lebensjahr die 2. Impfung. Trotzdem hat es im zweimal durchgeimpften Deutschland immer wieder Pockenausbrüche gegeben, zum Beispiel in Ostpreußen sowie in Sachsen.
Dr. Jürgens hat Pockenausbrüche unter Rückwanderern aus Wolhynien in der „Berliner Medizinischen Wochenschrift“ beschrieben. Der wichtigste Satz seiner Untersuchung lautet: „Ich wiederhole auch, dass ein sogenannter Impfschutz ohne Bedeutung für die Ausbreitung der Erkrankung war, denn geimpfte und ungeimpfte Kinder wurden ziemlich gleichmäßig befallen.“ Dr. Schmitz berichtete über Pockenausbrüche 1943 bei deutschen Soldaten im griechisch-türkischen Grenzgebiet und zeigte, dass gut genährte und mehrfach geimpfte Soldaten und Zivilisten an den Pocken erkrankten.
In seinem damaligen Bericht „Pockenerkrankungen bei Geimpften“ schrieb Schmitz: „Die auffallende Tatsache, die wir bei den Wehrmachtsangehörigen feststellen konnten, ist zweifellos die, dass es trotz – manchmal erst sehr kurze Zeit zurückliegender – Schutzimpfungen dennoch zu Pockenerkrankungen kam.“ Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es im Nachkriegsdeutschland zu elf Pockenausbrüchen kam.
Verwendete Tierarten zur Impfstoffproduktion
Nachdem die Weiterzüchtung von Pockenimpfstoff auf Waisenkinder zur Weiterverbreitung aller auf dem Blutweg möglichen Krankheiten geführt hatte, ging man dazu über, die Impflymphen auf der Kälberhaut zu züchten. Die Kälber wurden rasiert, in die Bauchhaut wurden Hunderte von
Schnitten gesetzt und in diese Schnittwunden wurden die Vakzineviren eingebracht. Es entstanden großflächige Eiterungen. Diese wurden abgeschabt und daraus wurde die Pockenlymphe hergestellt. Die Tiere wurden getötet.
Immer mehr Menschen wurden sich bewusst, dass Waisenkinder keine Menschen zweiter Klasse sind, die zu medizinischen Experimenten missbraucht werden durften. Es regten sich aber auch Stimmen, die sich gegen den Gebrauch von Kälbern zur Impfstoffgewinnung richteten. Die Kälber wurden in Ställen festgeschnallt, damit sie sich nicht hinlegen konnten. Die ganze Prozedur war bis zu ihrer Tötung für die Tiere eine qualvolle Angelegenheit. Es gab deshalb zunehmend Proteste von Seiten
der Tierschützer.
Zunächst wurde versucht, diese Proteste zu beschwichtigen, indem zum Beispiel Herr Schuhmacher,der damalige »Seuchenreferent« beim Bundesgesundheitsamt, behauptete: „Pockenimpfstoff wird aus Gewebekulturen hergestellt.“ Diese Äußerung war unwahr, denn die Gewinnung von Pockenimpfstoff war bei uns gesetzlich geregelt. Der entsprechende Paragraph in der Vorschrift „Ausführung des Impfgesetzes“ lautet: .. .
„§ 1 (1) Schutzimpfungen gegen Pocken Sind nur mit .Tierlymphe vorzunehmen. Der Impfstoff ist aus der Staatlichen Impfanstalt zu beziehen.“
„§ 1 (2) Für Privatimpfungen kann der Impfstoff auch aus der Apotheke bezogen werden.“
Alle Impfanstalten (es handelt sich um Behörden!) waren an diese Vorschrift gebunden und arbeiteten entsprechend. Zur Gewinnung bzw. zur Herstellung der anderen, heute gebräuchlichen Impfverfahren wurden Tiere bzw. Tierorgane benötigt.
Bei jeder Impfung werden einem Kleinkind um ein Vielfaches mehr Infektionskeime zugeführt, als es jemals bei einer echten Infektionskrankheit in sich aufnehmen würde. Da Viren nur im lebenden System existieren und sich vermehren können, werden sie bei der Herstellung von Impfstoffen gewöhnlich im Tier selbst, in Zellkulturen oder in befruchteten Hühnereiern gezüchtet oder aus dem Blut infizierter Tiere gewonnen. Proteste der Tierschützer führten. dazu, dass sich die Arzneimittelindustrie bemühte, zur Gewinnung von Impfstoffen möglichst andere Materialien zu verwenden.
Die Industrie sei technisch in der Lage, diese auf „HeLa“-Zellen oder auf »HDC« zu züchten. Dabei handelt es sich um Krebszellen, die aber nicht als solche bezeichnet werden. Bei dem Namen „HeLa“ handelt es sich um die Anfangsbuchstaben des Namens jener Frau, Henrietta Lacks, von der diese Krebszellen abstammen. Es wird auch von „Zell-Reihen“ oder „Zell-Linien“ gesprochen, immer, um zu verheimlichen, dass es sich um Krebszellen handelt. Die pharmazeutische Industrie hat keine Bedenken und glaubt, keinen Zusammenhang zwischen dieser Tatsache und dem Krebsanstieg bei Kindern zu sehen.
Bei den auf Hühnereiern gezüchteten Impfstoffen rechnet man, dass pro Impfung ein Hühnerei benötigt wird, woraus zu ersehen ist, welch große Menge Hühnereier dabei verbraucht wird. Es ist verständlich, dass die Hühnereierproduzenten und -lieferanten beträchtliches Interesse an der Aufrechterhaltung möglichst vieler Impfungen haben. Jetzt behauptet die pharmazeutische Industrie, die meisten Impfstoffe würden „gentechnologisch“ hergestellt. Niemand kann sagen, ob diese Impfstoffe überhaupt noch eine schützende Wirkung haben können.
Pockenausbrüche in Deutschland – Am Beispiel Pockenerkrankung in Meschede
Ersterkrankter Bernd Klein.
Impfungen: Erste und zweite gesetzliche Impfung sowie „wenige Wochen vor der Erkrankung“. Erkrankung: 15. 1. 1970.
Wie bei allen bisherigen Pockenausbrüchen üblich, machten sich auch in Meschede bestimmte Kreise die Angst der Menschen vor einer schrecklichen Krankheit zunutze, um mit Hilfe der von diesen Kreisen kontrollierten Presse eine an Panik grenzende Massenhysterie zu erzeugen. Auf dem Gipfelpunkt dieser Propagandaaktion brachte die Bild-Zeitung vom 2.2. 1970 in Schlagzeilen die Meldung: „Hunderttausend müssen sich impfen lassen“.
Es war meine Absicht, in der Sendung „Report“ vom 2. 2. 1970 die geplante Massenimpfaktion zum Scheitern zu bringen. Ich wusste, dass bei allen bisherigen Impfkampagnen schwerste Schäden, z. T. mit Dauersiechtum. vorgekommen waren.
Von der Nutzlosigkeit derartiger Impfungen war ich überzeugt, und mir war klar, dass der Sinn ein reines Propagandamanöver war. Nach der Sendung »Report« brach die Impfaktion im Sauerland zusammen, die Impflokale blieben leer. Von etwa 300000 Einwohnern der zur Impfung aufgerufenen Kreise kamen keine 10% (etwa 23000) der Aufforderung nach. Was geschah weiter? Waren vorher Berichte mit großen Schlagzeilen erschienen, blieben nun derartig aufgemachte Meldungen aus. Die Berichterstattung wurde sachlich.
Wie zu erwarten, gab es unter den dem Impfaufruf nicht gefolgten 270000 Menschen keinen einzigen Pockenfall.
Ohne Ausnahme waren alle, bei denen in den nächsten Tagen die Pockenerkrankung noch diagnostiziert werden musste, bereits isoliert. Bei Bekanntwerden des Pockenfalles waren sie – wie immer nutzlos – geimpft worden. Im Sauerland verschwand die panische Angst. Ruhe und Ordnung kehrten zurück. Sechs Wochen nach der Sendung „Report“ war die Bundesrepublik „pockenfrei“. Bei früheren Pockenausbrüchen wurde stets behauptet, Massenimpfungen wären notwendig, um ein Umsichgreifen der Pockenseuche zu verhindern.
Die Tatsache, dass es in Meschede unter 277000 nun nicht geimpften Bewohnern der zum Pocken gebiet erklärten Kreise keinen einzigen Pockenfall gab, ist der unwiderlegbare Beweis, dass obige Behauptung unrichtig ist. Weiter darf nicht unerwähnt bleiben: Verantwortungsbewußtsein und Mut der Männer des Süddeutschen
Rundfunks Stuttgart – hier müssen Herr Dr. übermann und Herr Kocks namentlich genannt werden – haben eine bestimmte Anzahl von Menschen des Sauerlandes, die ohne Kenntnis der Fernsehsendung dem Impfaufruf gefolgt wären, vor dem Tod – oder was noch schlimmer ist – vor einem Impfschaden bewahrt.
Aufhebung der Impfpflicht
Seit dem 31. 1. 1970 wurden Säuglinge nicht mehr gegen Pocken geimpft. Etwa um 1975, 1976 herum bemerkten die Frühförderungseinrichtungen der „Lebenshilfe“ ein Zurückgehen der Anzahl der zur Aufnahme kommenden geistig behinderten Kinder. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre war bekannt, dass auf Bundesebene mit einer bestimmten, ungefähr gleichbleibenden Anzahl von Neuaufnahmen zu rechnen war. Die Frühförderungseinrichtungen hatten sich auf diese errechnete Erfahrungs-Anzahl eingestellt.
In den o. e. Jahren aber gingen diese Neuaufnahmen deutlich zurück. Wie kam das?
Mit dem Ende der Pockenimpfung der Säuglinge (1970) fielen einige Jahre später (1975, 1976) die Kinder weg, deren geistige Behinderung die Folge eines unerkannten Hirnschadens war, hervorgerufen durch die Pockenimpfung, d. h. im Lebensabschnitt des Säuglingsalters, in dem Impfschäden nicht – oder nur sehr schwierig – zu erkennen sind.
In der wissenschaftlichen Literatur wurden Spekulationen darüber angestellt, was die Ursache dieses unerklärlichen Rückganges sein könnte. Die offizielle Medizin fand keine Erklärung. Und doch ist diese Erklärung ganz einfach: Mit Einsetzen des Rückganges der Säuglingsimpfungen sank auch die Zahl der als Folge dieser Impfungen aufgetretenen unerkannten postvakzinalen Enzephalopathien. Diese werden in der Zeit nach der Impfung nicht erkannt. Sie machen sich jedoch später bemerkbar, etwa ab dem 3. oder 4. Lebensjahr, d. h. zu einer Zeit, in der geistige Defekte überhaupt erst bemerkt werden können.
Die körperliche Entwicklung eines solchen Kindes geht ungestört weiter. Häufig wird die Schädigung erst durch eine ungenügende Sprachentwicklung, eine Sprachverzögerung oder überhaupt durch das Ausbleiben der Sprache bemerkbar. Ohne Schwierigkeiten ließe sich bei der Zentrale der Lebenshilfe« in Marburg aus der Differenz der Aufnahmezahlen vor 1975 und nach 1976 die Anzahl der durch die Pockenimpfung verursachten unerkannten Hirnschäden errechnen.
So sehr sich bestimmte Kreise damals auch sträubten, in der BR Deutschland gab es keinen vernünftigen Grund mehr, weiterhin an der gesetzlichen Impfpflicht festzuhalten.
Das alte Reichsimpfgesetz aus dem Jahr 1875 wurde aber nicht etwa ersatzlos gestrichen – nein, wegen der vielen Impfschäden wurde zunächst am 31. 1. 1975 offiziell nur die Erstimpfpflicht der Säuglinge aufgehoben. Dann wurde am 18. 5. 1976 ein neues Impfgesetz erlassen. Es hieß: „Gesetz über Pockenschutzimpfung“. Darin heißt es unter § 1 (1): „Einer Pockenschutzimpfung haben sich zu unterziehen … “, danach wurden
in vier Punkten die Personengruppen aufgezählt, welche sich auch weiterhin impfen lassen mussten.
Es waren:
a) erfolgreich geimpfte Kinder in dem Kalenderjahr, in dem
sie das 12. Lebensjahr vollenden;
b) Krankenhauspersonal;
c) Laborpersonal;
d) vorgesehenes Einzelpersonal für die „Pockenalarmpläne“.
Endlich aber machte der Bundestag „Nägel mit Köpfen“ und hob am 27. November 1982 im „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung“ alle gesetzlichen Pflichtimpfungen auf. Dieses Gesetz trat am 1. Juli 1983 in Kraft.
Impfpflicht durch die Hintertür
Die Behauptung jedoch, es gäbe in Deutschland keine Zwangsimpfungen, ist eine Halbwahrheit. Vor einigen Jahren wurden die von den Krankenkassen bezahlten „Vorsorgeuntersuchungen“ aller Kinder eingeführt. Alle Mütter machen davon Gebrauch, weil sie glauben, es geschähe zum Besten ihrer Kinder, und sie glauben, ihren Kindern damit etwas Gutes anzutun.
Was die Mütter nicht wissen: Die Kinderärzte wurden von ihrer Standesorganisation angewiesen, bei jedem Arztbesuch einer Mutter mit ihrem Kind in einer kinderärztlichen Praxis zuerst den Impfpass zu verlangen und sofort zu impfen, wenn eine der „empfohlenen“ Impfungen nicht im Impfpass vermerkt wurde.
Die „Vorsorgeuntersuchungen“ sind nur ein Vorwand, um die Kinder zum Kinderarzt zu bringen. Es ist immer peinlich, wenn bei einem örtlichen Ausbruch einer Kinderkrankheit, den es selbstverständlich immer wieder geben wird, womöglich nicht-geimpfte Kinder gesund bleiben, die geimpften jedoch erkranken. (Das lässt sich vermeiden, indem alle Kinder geimpft werden).
Heute finden sich ganzseitige Anzeigen in großen illustrierten Zeitschriften, in denen die pharmazeutische Industrie behauptet, dank der durchgeführten Impfungen sei es gelungen, die Pocken in der Welt auszurotten.
Dieses behauptete beispielsweise Dr. med. J. Scholtholt vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie in der ZDF-Sendung: „Streitfreie Tierversuche“, Sonntag, den 3.3.1991 um 22.30 Uhr. In derartigen Pressemitteilungen findet sich zuweilen auch ein Bild des letzten an Pocken erkrankten Bewohners dieser Erde, einem Krankenhauskoch aus Merca bei Mogadischu In Somalia.

NachDenken…
Immer wird verschwiegen, dass dieser Koch bei Bekanntwerden des Pockenausbruches geimpft worden war und dass diese Impfung den danach erfolgten Ausbruch der Pockenkrankheit bei ihm nicht verhindern konnte. Trotzdem wird behauptet: Prof. Gladtke, Artikel: „Eine Ungeheuerlichkeit“. Dtsch. Ärztebl. 87, Heft 51/52, 24. Dez. 1990/37. S. C-2369: „Die letzten Pockeneinschleppungen, es sei nur an Meschede erinnert, haben Todesopfer gefordert, aber nur bei Nichtimmunisierten“. (Nichtimmunisierte = Nichtgeimpfte) oder: „Die Pockenviren sind ausgerottet, dank Impfstoffen, deren Qualität laufend an Tieren überprüft wird.“
Als der Streit um die eventuelle Aufhebung des ImpfZwanges gegen Pocken voll entbrannt war, konnte man in den Zeitungen und Zeitschriften manche Merkwürdigkeit lesen.
So heißt es z. B. in Medical Tribune, Heft 49 (1985):
Das erste Impfopfer überhaupt, von dem ich Kenntnis erlangte, war Peleg Conklin. Sein Grab steht auf einem Friedhof im Fort HilI in Huntington, Long Island NY, USA
Die Inschrift lautet:
„In Memory of Peleg, Son of Thomas & Mary Conklin, who died of the Smallpox by Inoculation. Jan” 27th, 1788. Aged 17 Years.“
POCKEN -IMPFSCHUTZ
PROF. NASEMANN SIEHT GROSSEN LEICHTSINN
Hamburg – „Es ist ganz grober Leichtsinn, wenn der PockenImpfschutz der Bevölkerung völlig unter den Teppich gekehrt wird“, mahnt Professor. Dr. Theodor Nasemann von der Universitäts-Hautklinik Hamburg-Eppendorf auf der 26. Fortbildungstagung des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen.
Drei Jahre später steht in NATUR 11/88, Seite 107:
Noch im Herbst dieses Jahres erklärte der Hamburger Hautarzt Professor Theodor Nasemann, erst jetzt könne man über die Nebenwirkungen der Pockenimpfung offen sprechen – weil sie nicht mehr angewendet werde: Dazu zählten nicht nur neurologische Befunde wie Hirnhautentzündungen, sondern auch Gallenerkrankungen, Bronchiektasen (unheilbare Erweiterungen der Bronchien) und vor allem die Umwandlung der Impfnarben in bösartige Tumoren.
⇒ Wie die unzähligen Beispiele des Buches zeigen, kam es durch Massenimpfungen zu Pockenausbrüchen und zu erheblichen Impfschäden.
⇒ Wenn man sich die aktuellen Daten der Impfschäden durch die COVID-19-Impfungen (Guckloch berichtete) anschaut, kommt man auf ähnliche Ergebnisse.
⇒ Welchen Sinn machen also Impfungen?
⇒ Welchen Sinn machen vor diesem Hintergrund Massenimpfungen oder eine „Impfpflicht“? Am 17. März soll die Allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren ohne medizinische Evidenz im Bundestag beschlossen werden. Der Staat bestimmt in der Folge dann, wie oft und welche Impfungen der Bürger empfangen darf. Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist damit vom Tisch und dem „Einfallsreichtum“ der Pharmaindustrie sind Tür und Tor geöffnet.
Möchte man damit erreichen, dass die Impfschäden nur bei den Geimpften sichtbar werden? Es ist immer peinlich, wenn die „Ungeimpften“ bzw. „Impfstofffreien“ gesund bleiben …
⇒ Wer profitiert von den Impfungen? Folge dem Geld …
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Referencias:
Alle Texte und Screenshots sind aus dem Buch von Dr. med G. Buchwald „Impfen – Das Geschäft mit der Angst“ entnommen. Die Arbeit an diesem Buch erfasst ca. 35 Jahre. Sie können es hier kaufen:
